AGB - Paparazzi-Box

1. Anwendungsbereich
Paparazzi-Box ist eine Marke der Digital Rooms GmbH (nachfolgend Paparazzi-Box genannt). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die mit Paparazzi-Box und dem Mieter (nachfolgend «Mieter» genannt) geschlossen werden.

2. Zahlung der Miete und Preise
Der Mietpreis wird nach der definitiven Buchung in Rechnung gestellt und ist im Voraus per Vorkasse (Banküberweisung, Zahlungskonditionen: 10 Tage, rein Netto) zu zahlen.
Trifft die Zahlung nicht innert 10 Tagen ein, behält sich Paparazzi-Box das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
Bei der Variante «Budget» wird zusätzlich eine Kaution von CHF 100.– verrechnet. Nach der Rückgabe der Paparazzi-Box wird dem Kunden die Differenz zurück überwiesen, falls weniger als 200 Fotos gedruckt wurden (Preis pro Druck: 50 Rappen), bzw. in Rechnung gestellt sofern mehr als 200 Drucke gemacht wurden. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

3. Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmässigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauchs Sorge zu tragen. Die Mietsache darf nicht ausserhalb geschlossener Gebäude aufgestellt oder aufbewahrt werden.

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und dem Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die ohne äussere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiss der Geräte zurückzuführen sind.

4. Mietdauer
Die Mietdauer entspricht – sofern nicht anders vereinbart – 1 Tag (Tag vom Fest). Hin- und Rücktransport der Box gelten nicht als Mietdauer, die Mietkosten werden nur für den Tag des Festes verrechnet.

5. Transport zum Mieter
Der Vermieter wird die Paparazzi-Box rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor Beginn der Mietdauer an die Post zur Zustellung am nächsten Tag übergeben. Gelangt die Fotoboxanlage aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Bei Abholung der Paparazzi-Box in 5442 Fislisbach kann die Box zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden.

6. Rücktransport der Paparazzi-Box
Per Post: Der Mieter ist verpflichtet, die Paparazzi-Box am nächsten Arbeitstag per Post an uns zurück zu senden. Hierzu wird der mitgelieferte Retourenschein verwendet. Die Aufgabe des Pakets kann an jeder Poststelle erfolgen.

Durch Mieter: Wenn die Paparazzi-Box durch den Mieter in Fislisbach abgeholt wurde, wird sie zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückgebracht.

7. Urheber-/Nutzungsrecht und Datenschutz, Datensicherung
(1) Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Vermieter verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.
(3) Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Mieter seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Mieter übermittelten Daten durch den Vermieter besteht nicht.
(4) Der Mieter ist für die Inhalte der übertragenen Bild Dateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bild Daten werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Mieters vorausgesetzt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen, welche in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Baden, Aargau.